Ozonalarm
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Ozonalarm

Am Nachmittag des 4.8.2003 überschritten die Ozonwerte in Südwestdeutschland nach mehreren Jahren wieder die Grenzwerte des früher geltenden Ozongesetzes. Sie liegen seither an zahlreichen Meßstellen über den Grenzwerten. Nach dem bis Ende 1999 geltenden Ozongesetz wäre am 4.8.03 von den zuständigen Behörden Sommersmogalarm für den 5.8.03 und die darauf folgenden Tage ausgerufen worden. Bisher war dieses Auslösekriterium erst einmal im Jahr 1992 in Baden-Württemberg und in Hessen und für einen Tag im Jahr 1998 in Baden-Württemberg erreicht worden.

Die Ozonperiode im Sommer 2003 war die umfassendste der letzten 20 Jahre.  

In den ersten Augusttagen 2003 stiegen die Ozonwerte auf gesundheitlich kritische Werte an. Am 3.8.2003 war das Auslösekriterium für Sommersmogalarm (an drei Stationen über 240 µg/m3 = mikrogramm pro cbm) knapp erreicht: Die höchsten Werte wurden am 3.8.03 mit 248 µg/m3 an der Station Mannheim-Mitte (Baden-Württemberg), mit 242 µg/m3 an der Station Hanau (Hessen) und 239 µg/m3 an der Station Trier-Universität (Rheinland-Pfalz) gemessen. 

Am 4.8.03 stiegen die Werte an 4 Messstationen über 240 µg/m3: Baden-Baden 265 µg/m3, Eggenstein 255 µg/m3, Mannheim Nord 254  µg/m3 und Mannheim Mitte 248 µg/m3.

Damit wäre nach dem bis Ende 1999 gültigen Ozongesetz am 4.8.03 von den zuständigen Behörden Sommersmogalarm mit Fahrverboten ausgerufen worden, der bis zum 13.8.2003 angedauert hätte. Da die Bundesregierung es jedoch versäumt hat, eine Nachfolgeregelung für das im Dezember 1999 ausgelaufene Ozongesetz zu verabschieden, werden seit dem Jahr 2000 von den Behörden keine kurzfristigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlich gefährlichen Ozonkonzentrationen mehr ergriffen.  

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen kann Ozon in den heute und gestern aufgetretenen Konzentrationen bei empfindlichen und vorbelasteten Menschen Gesundheitsschäden und in Einzelfällen sogar Todesfälle verursachen. 

Die Tatsache, dass die Bundesregierung keine Nachfolgeregelung für das Ozongesetz getroffen hat, wertet das UPI-Institut als schweres umweltpolitisches Versäumnis. Im März 1999 legte Bundesumweltminister Trittin einen Vorschlag zur Novellierung des Ozongesetzes vor, der Fahrverbote für Altwagen und Motorräder ohne Kats und Tempolimits während des Ozonalarms vorsah. Damit hätten die Ozonspitzenkonzentrationen um rund ein Viertel reduziert werden können. Im Herbst 1999 zog das Bundeskanzleramt das Verfahren jedoch an sich, ohne dass bis heute weitere oder geänderte Vorschläge für eine Ozonalarmregelung vorgelegt wurden.

Das Thema ist u.a. deshalb brisant, da sich in den letzten Jahren herausstellte, dass viele Automobilfirmen in den letzten Jahren die Abgasregelung ihrer Neuwagen so bauten, dass bei Fahrgeschwindigkeiten über 120 km/h die Regelung der Abgaskatalysatoren ausgeschaltet wird. Dies ermöglicht bei höheren Geschwindigkeiten höhere Leistungen, führt jedoch zu deutlich ansteigenden Abgasemissionen. Ermöglicht wird dies durch die Abgasgesetzgebung, die die Einhaltung der Abgasgrenzwerte (EURO I bis EURO IV) nur bis zu einer Geschwindigkeit von 120 km/h vorschreibt. 

Auch bei LKW liegt ein ähnliches Problem vor: die gesetzlichen Abgasgrenzwerte müssen nur in Testzyklen eingehalten werden, in denen der LKW mit konstanter Drehzahl fährt. Unter realistischen Alltagsbedingungen sind die Emissionen deutlich höher, bei häufigen Geschwindigkeitswechseln bis doppelt so hoch wie bei älteren Fahrzeugen. Die Ursache liegt darin, dass diese realistischen Fahrzustände von der Abgasgesetzgebung nicht erfasst werden und die Hersteller die LKW nicht auf Umweltfreundlichkeit, sondern auf Wirtschaftlichkeit optimieren. 

Andere Länder handeln

Im Gegensatz zu Deutschland existieren in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz Ozonalarmverordnungen, die bei Ozonalarm niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen vorschreiben. Während der derzeitigen Ozonperiode gelten in Luxemburg wegen hoher Ozonwerte Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 km/h auf Landstraßen und 90 km/h auf Autobahnen. In Frankreich sind die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Schnellstraßen um 30 Stundenkilometer auf 100 km/h reduziert. Im Tessin, in Südbünden und in Teilen Graubündens darf auf Autobahnen nur noch 80 gefahren werden. 

Im Juli und August 2003 stiegen über Wochen hinweg die Ozonwerte weit über medizinische Schwellenwerte an. Das großräumige Auftreten von Ozonspitzenkonzentrationen über 240 µg/m3 dauerte in der Ozonperiode 2003 über 11 Tage. An 3 Tagen während dieser Periode wurden sogar Ozonspitzen über 300 µg/m3 gemessen. Der höchste gemessene Wert betrug 334 µg/m3. Dies entspricht nach dem bis 1994 üblichen Messverfahren 391 µg/m3. Die diesjährige Ozonperiode ist deshalb die schlimmste seit mindestens 20 Jahren. 

Das Konzept der Bundesregierung, das Thema auszusitzen und auf einen Rückgang der Ozonwerte zu hoffen, ist gescheitert. Da im Zuge des Klimawandels in Zukunft Hochdruckwetterlagen im Sommer in Mitteleuropa zunehmen werden, müssen neben einer Intensivierung der Anstrengungen zur weiteren Senkung der Vorläufersubstanzen (Einführung schärferer Abgasnormen für Dieselfahrzeuge, Anpassung der Testzyklen an die realen Fahrgeschwindigkeiten, deutlich schärfere Abgasgrenzwerte für Motorräder, Mopeds und andere Zweitaktmotoren, nachhaltige Verkehrspolitik mit Beendigung der Förderung des Wachstums des PKW-, LKW- und Flugverkehrs) wieder gesetzliche Grundlagen für Sofortmassnahmen gegen hohe Ozonwerte während Ozonperioden geschaffen werden.

Am 6.11.2003 beschloss die französische Regierung ein strengeres Ozongesetz. Der Alarmwert wurde von 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft auf 240 Mikrogramm gesenkt. Ab dieser Konzentration des Reizgases gelten Tempolimits, Produktionsbeschränkungen für einige Industrieaktivitäten und «individuelle Aktionspläne» für grosse Industrieanlagen. Zudem werden die Regeln für Fahrverbote schärfer gefasst. 

Maßnahmen gegen Sommersmog    Gesundheitsschäden durch Sommersmog    Auslaufen des Ozongesetzes     Ozonmesswerte im August 2003

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