Einweg-Pfand
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Einweg-Pfand


17.12.04:
Der Bundesrat stimmte mit einer parteiübergreifenden Mehrheit dem Vorschlag Bayerns für eine neue Verpackungsverordnung zu, wonach künftig ein Pfand von 25 Cent auf Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke und Limonade in Einwegverpackungen unabhängig von der Mehrwegquote erhoben werden soll. Damit wird es in Zukunft weder für Wein noch für Säfte ein Einwegpfand geben, obwohl auch hier die Mehrwegquoten deutlich unterschritten sind. Auch Verpackungen wie Getränkekartons oder Aluverpackungen sind von einem Pfand ausge
nommen. Andere Lösungsansätze der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen (siehe unten) wurden vom Bundesrat verworfen. Außerdem müssen Pfandflaschen ab 1.5.2006 bei jedem Getränkehändler wieder zurückgegeben werden können, der Flaschen oder Dosen aus gleichem Material anbietet. Die bisher erlaubten so genannten Insellösungen einiger Discounter wie Lidl und Aldi sind damit mit einer Übergangsfrist abgeschafft. Damit sind auch die Auflagen erfüllt, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zum Dosenpfand vorgegeben hatte.

14.12.04: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt sein Urteil über die deutsche Verpackungsverordnung. Danach ist eine Pfandpflicht mit EU-Recht grundsätzlich vereinbar. Es müsse jedoch dafür gesorgt werden, dass "alle betroffenen Hersteller und Vertreiber tatsächlich an einem arbeitsfähigen Rücknahmesystem teilnehmen können". Das ist in Deutschland zurzeit nicht der Fall, da einige Einzelhändler so genannte Insellösungen geschaffen haben und nur bei ihnen gekaufte Getränkeverpackungen zurücknehmen.

30.11.04: Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Klage zahlreicher Unternehmen gegen das Dosenpfand abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde von 32 Supermarktbetreibern sowie Getränke- und Weißblechherstellern wurde wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003.

23.9.04: Aus Rheinland-Pfalz kommt wieder einmal ein unsinniger Vorschlag für eine Modifizierung des Dosenpfands, der eine umweltfreundliche Lösung torpedieren würde: Landesumweltministerin Margit Conradi (SPD) legte dem Bundesrat als Antrag ihres Landes das sog. "Optionsmodell" vor. Danach sollen in Zukunft die Hersteller und Händler von Getränken wählen können, ob sie das bestehende Einwegpfand anwenden oder als Alternative eine Abgabe in Höhe von 10 Cent pro Liter (!) zahlen. Die Folgen wären klar: Alle Hersteller würden sofort die Abgabe von 2 -3 Cent pro Getränkedose wählen, weil dies deutlich billiger ist als die Handlingkosten eines Pfands. Das Pfand wäre tot, Einwegverpackungen würden wieder zunehmen und die Landschaft wäre wieder so vermüllt wie früher.

22.9.04:
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett formell unterrichtet, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwegquote für Säfte und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke im dritten Jahr in Folge nicht erreicht worden ist. Nach der Veröffentlichung der Zahlen im Bundesgesetzblatt gilt damit ab März 2005 automatisch die Pfandpflicht auch für diese Getränke. Für Wein werde es noch keine Pfandpflicht geben, hieß es. Die Mehrwegquote werde zwar dort auch nicht erreicht. Die Fehlermarge bei der Erhebung der Quoten rette den Wein aber vor der Pfandpflicht. Abgewendet werden könne die Pfandpflicht nur, wenn der Bundesrat eine Novellierung der Verpackungsverordnung beschließt. Saft, Milch und Wein sowie generell Getränkekartons würden nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesumweltministeriums dauerhaft vom Einwegpfand ausgenommen. Es ist zu hoffen, dass sich der Bundesrat nicht auf den Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums einigt, da die geltende Verpackungsverordnung der CDU/FDP besser ist.

4.5.04: Wie mit Meldungen manipuliert werden kann, zeigt eindrucksvoll ein Artikel in den heutigen Wirtschaftsteilen von Zeitungen. Darin wird behauptet, das Dosenpfand koste 300 Millionen Euro. In Wirklichkeit haben die Verbraucher durch das Dosenpfand diese 300 Millionen Euro eingespart, indem sie über die Lebensmittelpreise diesen Betrag weniger an das Duale System gezahlt haben. Durch die Pfandpflicht ging die Abfallmenge der Getränke- Einwegverpackungen (Glas und Dosen) nämlich um rund 630 000 Tonnen zurück.

16.2.04: Bisher sind Tetra-Paks und Einwegflaschen für Wein von der Pfandpflicht ausgenommen. Weil deren Anteil im Gegensatz zu den bepfandeten Dosen und Einwegflaschen aber immer weiter ansteigt, wird ein Einwegpfand für Tetra-Paks und Weinflaschen immer wahrscheinlicher. Nach der gültigen, von CDU/CSU und FDP im Jahr 1991 und 1998 verabschiedeten Verpackungsverordnung muss die Mehrwegquote für einen Getränketyp über 72 Prozent liegen. Sinkt sie darunter, tritt sechs Monate später automatisch die Pfandpflicht in Kraft. Bundesumweltminister Trittin will dies seit einem Jahr verhindern, weil Tetra-Paks angeblich umweltfreundlich seien und ein Pfand bei Weinflaschen nicht praktikabel sei. Seine Novelle der Verpackungsverordnung, bei der die Pfandpflicht auf Tetra-Paks und Weinflaschen generell entfiele, wird aber von CDU/CSU und FDP im Bundesrat seit einem Jahr blockiert. 

Die Argumentation des Bundesumweltministeriums stimmt nur teilweise: Tetra-Paks sind dann umweltverträglich, wenn ihre Verbundmaterialien (Zellulose und Aluminium oder Kunststoff) voneinander getrennt und recycelt werden. Dazu müssen sie aber zunächst eingesammelt werden. Landen sie in der Umwelt, ist ein Recycling unmöglich. Aluminium und Kunststoffe verschmutzen die Umwelt und verrotten nicht. Ein Pfand auf Tetra-Paks und andere Blockpackungen würde ihr Recycling gerade ermöglichen und die Umwelt von nicht verrottbaren Verpackungsabfällen entlasten. 

Auch bei Weinflaschen stimmt die Argumentation des Ministeriums nicht: die angebliche Unpraktikabilität eines Pfands auf Weinflaschen wird seit Jahrzehnten durch das bestehende Pfand auf Wein-Mehrwegflaschen widerlegt. 

1.10.03: Die meisten großen Lebensmittelketten haben die umweltschädlichen bepfandeten Einweggetränkeverpackungen ganz aus dem Sortiment genommen und durch Mehrweg ersetzt. Damit ist die Verpackungsverordnung aus dem Jahre 1991 erfolgreicher als je gedacht. Händler, die weiter bepfandete Einweggetränke verkaufen, müssen die Dosen und Einwegflaschen ab heute zurücknehmen und das Pfand zurückerstatten, egal wo sie gekauft wurden. Voraussetzung ist, dass Verpackungen gleicher "Art, Form und Größe" im Sortiment geführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte mit einer Fläche unter 200 Quadratmetern. Diese müssen nur Dosen solcher Marken zurücknehmen, die sie selbst verkaufen. Diese Sonderregelung gilt jedoch nicht für Filialen größerer Betriebe.

Die Verbraucherzentralen in Deutschland werden ab heute genau überprüfen, ob der Handel seiner Verpflichtung zur Rücknahme von bepfandeten Dosen und Einwegverpackungen nachkommt. Gegebenenfalls werde gegen Unternehmen geklagt, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme halten. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) stellte einen Musterbrief vor, mit dem sich Kunden bei den Behörden beschweren können, wenn sie ihr Pfand nicht zurückbekommen. Auch bei der Deutschen Umwelthilfe können Kunden, die ihr Pfand nicht zurückerhalten, durch Ausfüllen eines Formulars Geschäfte melden, die das Pfand sabotieren.  

3.9.03: Der Einzelhandel setzt weiter auf Chaos. Die Handelsgruppe Spar nahm ihre Ankündigung vom Juni 2003 zurück, ein gemeinsames Pfandsystem mit dem Lebensmittelgroßhändler Lekkerland-Tobaccoland aufzubauen, an dem sich insgesamt 100.000 Verkaufsstellen mit Kiosken, Tankstellen und Spar-Filialen beteiligen sollten. Spar habe stattdessen entschieden, ab 1. Oktober das Bon-System der Vereinigung für Wertstoffrecycling (Vfw) zur Rücknahme von Einwegverpackungen zu nutzen, teilte das Unternehmen mit. 

Das Bundesumweltministerium versicherte, die Entscheidung habe keinerlei Bedeutung für den Verbraucher. Ab 1. Oktober müsse jeder Laden, der Getränkedosen oder Einwegflaschen verkaufe, solche Verpackungen unter allen Umständen zurücknehmen, sagte Ministeriumssprecher Michael Schroeren. Dies sei unabhängig davon, ob die Verpackungen besonders gekennzeichnet seien oder die Händler beim Verkauf eine Zusatzmarke ausgäben. "Die Zettelwirtschaft wird ein Ende haben", sagte Schroeren.

14.8.03: Der Lebensmittel-Discounter Norma gibt nun zu, dass er in der Diskussion um das Einwegpfand die Öffentlichkeit, die Politik und die Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht belogen hat. Die bisherige Argumentation von Norma: Für Rücknahmeautomaten in den gut 1100 Filialen wäre eine "Einmal-Investition in Höhe von 60,5 Millionen Euro" fällig, dazu "Betriebskosten in Höhe von jährlich 7,5 Millionen Euro." Bedrohliche Zahlen, die eine akute Existenzbedrohung der Handelskette nahe legen sollten.

In einem Schriftsatz vom 4. Juli 2003 (Aktenzeichen: BVerwG 7C31.02) korrigiert nun die Rechtsanwaltskanzlei Bissel und Partner im Auftrag von Norma die seinerzeit vorgetragene Kostenrechnung. Die notwendigen Investitionen betrügen nicht 60,5 Millionen Euro, sondern nur 0,6 Millionen Euro, 90-fach weniger. 

Bis zum mutmaßlichen Ende des Pfand-Provisoriums am 1. Oktober werden sogar rund 400 Millionen Euro in die Kassen des gesamt Einweg-Handels gespült, da aufgrund des nicht aufgebauten Rücknahmesystems etwa ein Viertel des Pfands in den Läden verbleibt..

11.6.03: Die Wirtschaft hatte der Bundesregierung Ende letzten Jahres die Einrichtung bundeseinheitlicher Rücknahmesysteme bis zum 1. Oktober 2003 zugesagt, diese Zusage vergangene Woche aber gebrochen. Sie verlangt nun, dass anstelle des Pfands eine niedrige Einwegabgabe von acht bis 15 Cent je Dose oder Einwegflasche eingeführt wird, die der Verbraucher zahlen soll. Falls die Bundesregierung darauf nicht eingeht, droht der Einzelhandel jetzt mit dem Aus für Einwegverpackungen. Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel: "Der Handel wird in großem Stil Einweg auslisten."

24.5.2003: Führende Lebensmittelkonzerne und Teile der Getränkeindustrie drängen die Bundesregierung, das zu Jahresbeginn nach jahrelangem Gezerre eingeführte Dosenpfand wieder abzuschaffen. Als Ersatz schlagen sie eine auf fünf Jahre befristete (!) Steuer auf Einwegflaschen und Getränkedosen vor. Zu den Initiatoren gehören unter anderem der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Handelsketten Aldi, Edeka und Tengelmann sowie die Getränkehersteller Nestlé und Coca-Cola. Mit ihrer Initiative will die Industrie Investitionen vermeiden, zu denen sie das Dosenpfand zwingt - bis zum Herbst soll der Einzelhandel Rücknahmeautomaten aufstellen. Bisher zögern Handelsriesen wie Metro, Rewe oder Tengelmann die notwendigen Vorbereitungen jedoch seit Monaten hinaus.

Eine Steuer auf Einwegverpackungen wäre als Ergänzung zu dem Einwegpfand prinzipiell sinnvoll, allerdings weder in der vorgeschlagenen Höhe noch als Ersatz für das Pfand noch in einer zeitlichen Befristung. In der von der Industrie vorgeschlagenen Höhe (10 bis 15 Cent pro Liter) wäre eine Einwegverpackungssteuer wirkungslos. Eine Coladose würde sich dadurch lediglich um 2-3 Cent verteuern. Das wäre nicht spürbar und hätte deshalb keine Lenkungswirkung zu mehr Mehrweg. Außerdem entfiele der durch das Pfand entstandene Anreiz der Rückgabe der Verpackungen. Die Einwegdosen und -flaschen würden wieder in der Umwelt landen, die Vermüllung der Landschaft weiter zunehmen. 

Eine Einwegverpackungssteuer wäre nur zusätzlich zu dem bestehenden Einwegpfand sinnvoll. Sie müsste sich in der Höhe an dem Preisunterschied zwischen Einweg- und Mehrweg orientieren und diesen kompensieren. Dieser beträgt z.B. bei Bier 40 Cent pro Liter. Nur durch eine Einwegsteuer in mindestens dieser Höhe entfiele der finanzielle Anreiz zum Kauf von Einwegprodukten. 

Nach einem Gespräch mit Vertretern der Getränkeindustrie erteilte

16.5.03: Die Deutschen sind mit dem Dosenpfand in seiner jetzigen Form unzufrieden und wollen dieses ausweiten. 
Drei von vier Bundesbürgern befürworten ein Pfand auf alle Getränkeverpackungen, ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der "Financial Times Deutschland". Jeder Dritte kaufe inzwischen mehr Getränke in Mehrwegverpackungen, so die "FTD".

21.2.03: Die erste Erhebung nach Einführung des Dosenpfands zeigt, dass dieses sehr erfolgreich ist: Bei Bier stieg die Mehrwegquote von 74,7 im 4. Quartal 2002 auf 91%, bei Cola und Limonaden von 50,5 auf 75,8%, bei Mineralwasser von 67,8 auf 78,7%. Bei den noch pfandfreien Getränken sank der Mehrweganteil dagegen weiter ab von 18,3 auf 16,2%.

12.1.03: Bundesumweltminister Trittin legte einen Entwurf für eine Novellierung der Verpackungsverordnung vor. Danach soll die Pfandpflicht künftig für alle Einweg-Getränkeverpackungen unabhängig von der Getränkeart gelten. Dies klingt zunächst sinnvoll. Gleichzeitig sollen aber folgende Ausnahmen gelten:

"1. ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen: Getränkekarton, Schlauchbeutel für Milch. In der Begründung der Verordnung wird die Absicht bekundet, weitere Verpackungsarten hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Umweltbelastungen zu untersuchen und bei entsprechendem Ergebnis in Zukunft als "ökologisch vorteilhaft" einzustufen.

2. Wein (inklusive Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine), Spirituosen und allen Mixgetränken mit einem überwiegenden Anteil davon

3. diätetische Lebensmitteln"

Eine solche Novellierung fiele deutlich hinter die geltende Regelung zurück. Es ist unverständlich, weshalb ausgerechnet alle alkoholischen Getränke (außer Bier), anders als in der bisherigen Verordnung, von der Pfandpflicht befreit werden sollen. (siehe unten) Damit wird gerade der Grundsatz verletzt, der mit der Novellierung neu eingeführt werden soll (Pfandpflicht künftig für alle Einweg-Getränkeverpackungen unabhängig von der Getränkeart). 

Die  Befreiung "ökologisch vorteilhafter" Einwegverpackungen klingt zunächst sinnvoll. Sie wird jedoch in der Praxis zu gravierenden Problemen führen. Getränkekartons bestehen nicht nur aus Karton, sondern daneben auch aus unverrottbaren Verbundwerkstoffen wie Kunststoff und Aluminium. Die Befreiung dieser Verpackungen von der Pfandpflicht wird zur Folge haben, daß sich der Markt hin zu diesen Verpackungen verschiebt und die Landschaft in Zukunft statt durch Dosen durch nicht verrottbare Einwegverpackungen mit Verbundwerkstoffen vermüllt wird. 

Die Möglichkeit, daß in Zukunft weitere "ökologisch vorteilhafte" Einwegverpackungen von der Pfandpflicht befreit werden, wird dazu führen, daß die Getränkewirtschaft neue Verpackungen entwickeln wird wie z.B. dünne Kunststoffflaschen mit geringem Materialaufwand. Diese können nach der geplanten Verpackungsverordnung dann auch von der Pfandpflicht befreit werden, jeweils mit der Folge, daß sich der Markt zu diesen Produkten verschiebt, die sich dann nach kurzer Zeit in großer Zahl in der Umwelt wieder finden werden. 


7.1.03:
Politiker von SPD und CDU forderten am Wochenende ein Pfand auf Wein- und Spirituosenflaschen, um eine Gleichbehandlung mit Einwegverpackungen bei Bier, Wasser und Limonade zu erreichen

Das Bundesumweltministerium und der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels führen folgende Argumente für eine Ausnahme von Wein von der Pfandpflicht an, die jedoch einer genaueren Nachprüfung nicht standhalten:

 
Argumentation BMU und BDWW Realität

Wein solle ausgenommen werden, "weil er nicht zum Absinken der gesetzlichen Mehrwegquote von 72 Prozent beitrage."

Diese Behauptung ist schlicht falsch. Wein wird heute zu Dreiviertel in Einwegbehältnissen verkauft, nur noch zu einem Viertel in Mehrwegflaschen. Der Mehrweganteil bei Wein sank nach der durch das Bundesumweltministerium veröffentlichten Statistik von 33,19% im Jahr 1990 über 28,63% im Jahr 1991 auf 26,09% im Jahr 2001, das ist ein relativer Rückgang seit 1990 um 21,4%

Bei Spirituosen mache die Abgabe keinen Sinn, weil es für die Käufer keine Alternativen zur Einwegflasche und damit keine Lenkungswirkung gebe.

Das Einwegpfand hat zwei ökologische Wirkungen: eine Lenkungswirkung zu mehr Mehrweg und eine Wirkung gegen Litterung (Verschmutzung der Umwelt durch Abfälle). Die Lenkungswirkung beim Käufer ist bei einem Pfand relativ gering, da es bei Rückgabe der Einwegbehältnisse zurück erstattet wird. Das jetzt eingeführte Einwegpfand wird bei Produkten mit Mehrwegalternative schätzungsweise zu einer Verringerung des Einweganteils um 15-25% führen. (Die in den nächsten Monaten zu beobachtende hohe Lenkungswirkung ist vor allem durch das Chaos beim Einzelhandel verursacht, der es versäumte, ein funktionierendes Rücknahmesystem aufzubauen.) Der Anti-Littering-Effekt dagegen ist bei einem Pfand sehr groß: Das Einwegpfand wird die in der Umwelt weggeworfenen Einwegverpackungen um 95-97 % reduzieren.

Wein-Leergut "würde fast komplett" recycelt, 25 Prozent gehen zur Abfüllung zurück an die Winzer. 

75% gehen nicht zur Abfüllung zurück an die Winzer. Davon landet ein Teil in Wald und Flur (siehe unten). Ein Großteil des Glasabfalls z.B. von Saufgelagen in der Natur stammt aus Wein- und Spirituosenflaschen. Die daraus entstehenden Glassplitter bleiben Jahrhunderte in der Umwelt und gefährden Kinder und Wildtiere und verursachen Pannen beim Fahrradfahren. Ein Pfand auf Wein- und Spirituosenflaschen, wie es in der gültigen Verpackungsverordnung vorgesehen ist, würde dieses Abfallproblem fast vollständig lösen.

Gegen ein Pfand sprächen auch die Konsumgewohnheiten. So würde ein guter Tropfen oft auf Vorrat gekauft und anders als Limonade selten unterwegs getrunken. Dadurch könne eine Entsorgung im Glascontainer zuverlässig erfolgen. 

Ein guter Tropfen wird vielleicht selten unterwegs getrunken, aber normaler Wein schon eher. Erhebungen in Naherholungsgebieten zeigen, dass ein erheblicher Teil der Glas- und Glassplitterabfälle durch Wein- und Spirituosenflaschen verursacht wird. Finanziell spielt ein Pfand von 0,25 Cent bei einem guten Tropfen für 5-10 € kaum eine Rolle, es führt jedoch zur Rückgabe des Leerguts. 

Zudem gehe Wein vorwiegend in einzelnen Flaschen über die Ladentheke. Dies spreche auch gegen einen höheren Mehrweganteil. 

Der Sinn dieses Arguments ist nicht verständlich. Auch andere Getränke in Einwegverpackungen, für die jetzt eine Pfandpflicht gilt, gehen zum Teil bis vorwiegend in einzelnen Flaschen bzw. Dosen über die Ladentheke.
Man kann nicht verlangen, daß die Flaschen von ausländischen Weinen an die Abfüller zurückgehen. Auch die meisten anderen Einwegverpackungen, die mit einem Pfand belegt werden, gehen nicht an die Abfüller zurück.

Ferner komme die Hälfte der im Handel erhältlichen Weine aus dem Ausland. Eine Bepfandung wäre damit kaum zu bewerkstelligen. 

Dieses Argument spräche, würde man ihm folgen, auch gegen das eingeführte Pfand auf andere Getränke, da im europäischen Binnenmarkt ein immer höherer Anteil auch von anderen Getränken aus dem Ausland importiert wird. Die Tatsache, dass Weine aus dem Ausland zum Verkauf kommen, spielt jedoch keine Rolle. Das Pfand wird beim Verkauf an den Endverbraucher erhoben. Dort entfaltet es seine Anti-Littering- und Lenkungswirkung.

Wein in umweltfreundlichen Mehrwegflaschen unterliegt einem Pfand. Es gibt weder einen ökologischen noch einen ökonomischen Grund, weshalb Wein in umweltschädlichen Einwegflaschen in Zukunft durch eine Novellierung der Verpackungsverordnung von der Pfandpflicht befreit werden soll. 

Nach dem Scheitern seiner Novelle im Bundesrat im Sommer 2001 strebt Bundesumweltminister Trittin nun noch einmal eine Überarbeitung der Verpackungsverordnung an. Dazu ist noch im Januar ein Treffen mit Ländervertretern geplant. Dabei soll das Pfand auf umweltschädliche Einwegverpackungen vereinheitlicht und anstatt auf die Getränkeart auf die Verpackungsart bezogen werden. Das ist sinnvoll. Gleichzeitig soll aber die Pfandpflicht für Weinflaschen gekippt werden. Dies wäre ökologisch kontraproduktiv und liefe einer dringend notwendigen einheitlichen Regelung entgegen. 

Der Sprecher des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, der sich bisher vehement gegen die Pfandregelung wehrte, verlangte deshalb am 6.1.03 zu Recht: "Wenn das Dosenpfand bleibt, brauchen wir zumindest eine einheitliche Regelung". Die Ausnahme von Weinflaschen beim Pflichtpfand sei eine "rein politische Entscheidung".


6.1.03:
Das Einwegpfand ist erfolgreich eingeführt. Es stärkt die Mehrwegsysteme noch stärker als ursprünglich geplant, da der Einzelhandel durch seine juristische Chaospolitik tatsächlich Chaos verursacht hat, allerdings anders als geplant. Viele Läden haben Einwegprodukte ausgelistet, weil von Seiten des Handels versäumt wurde, ein funktionierendes Rückgabesystem aufzubauen. Dort wo es Einwegprodukte noch gibt, herrscht in der Regel ein chaotisches Rücknahmesystem, bei dem die Käufer anders als bei Mehrwegsystemen Verkaufszettel oder Pfandmarken aufheben und vorzeigen müssen, um das Pfand zurückzuerhalten. Auch viele Käufer weichen deshalb auf Mehrweg aus, bei dem die Rückgabe und Rückerstattung optimal geregelt ist. Einige wenige Geschäfte versuchen jedoch, sich durch illegale Praktiken vor dem Gesetz zu drücken: dabei reicht die Palette von der Nichterhebung des gesetzlich vorgeschriebenen Pfands bis zur Pfandrückerstattung allein aufgrund der Pfandmarke ohne Rückgabe des Pfandguts. Wer mithelfen möchte, diese schwarzen Schafe zu entdecken, kann sich an der Aktion "Testkäufe" der Deutschen Umwelthilfe beteiligen. 

20.12.02: Auch das Bundesverfassungsgericht weist die von der REWE-Gruppe angestrengte Klage gegen das Einwegpfand zurück. Die Unternehmer seien weder in ihrem Grundrecht auf Berufsausübung noch in ihren Eigentumsrechten verletzt, begründete das Gericht seine Entscheidung.

19.12.02:
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Eilanträge gegen das Dosenpfand ab und macht damit den Weg frei für den pünktlichen Start des Pflichtpfands zum 1. Januar. Mit der Entscheidung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter haben die Pfandgegner ihre bislang schwerste Niederlage einstecken müssen. 

16.12.02: Das Einweg-Pfand wird noch wesentlich erfolgreicher als bisher angenommen. Große Handelsketten wie Aldi, Lidl, Marktkauf und Edeka werden mit Beginn des neuen Jahres alle Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen aus dem Sortiment nehmen. Da die Verweigerungsstrategie des Einzelhandels gescheitert ist, droht für Einweg ein Chaos von Hunderten je nach Geschäft unterschiedlichen, teils extrem umständlichen Rücknahmesystemen, die zu weiteren Preissteigerungen für Einwegverpackungen führen werden. Dies wird den Mehrweganteil bei Getränken zusätzlich fördern.

2.12.02:
  Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Einzelhandel dabei umzuschwenken. Der Präsident der ca. 8 000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels, Wolfgang Brügel, erklärte: „Wir haben uns gründlich auf das Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet. Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt.“ 

Ab dem 2. Januar 2003 planen Umweltverbände und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. im ganzen Bundesgebiet Testkäufe. Dazu wurden 4 130 Discountmärkte, Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert, verbunden mit einer Information über die Rechtslage und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003 auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung drohen Geldbußen bis zu 50.000 € pro Fall. Umweltengagierte Bürger können bei den Testkäufen mitmachen und von der Deutschen Umwelthilfe e.V. nähere Informationen (u.a. eine Anleitung zur Durchführung von Testkäufen) beziehen sowie ein Formular herunterladen. 

28.11.02: Der Weg für die flächendeckende Einführung des Dosenpfands ist nun frei. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute eine erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben, die Einzelhändler aus Nordrhein-Westfalen von der Pfandpflicht befreit hatte. Das OVG beschied, es werde keinen nordrhein-westfälischen Sonderweg beim Dosenpfand geben. Das kassierte Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts war der einzige juristische Erfolg der Pfandgegner, die das Dosenpfand mit einer Klagewelle verhindern wollten. Vor dem geplanten Start des Pfandes werden keine weiteren Gerichtsbeschlüsse mehr erwartet. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel (HDE) erklärte allerdings, er sehe trotzdem keine Möglichkeit für einen pünktlichen flächendeckenden Start des Dosenpfandes, bis zum 1. Januar 2003 sei ein Rücknahmesystem nicht aufzubauen. Der Aufbau eines Rücknahmesystems ist allerdings keine Voraussetzung für die Einführung der Pfandpflicht. Einzelhändler, die bis 1.1.2003 den Aufbau eines Rücknahmesystems versäumen, müssen die Einwegbehältnisse dann einfach per Hand zurücknehmen. Außerdem zwingt niemand Einzelhändler, Getränke in Dosen und Einwegflaschen zu verkaufen. Die Verpflichtung zur Rücknahme bepfandeter Einwegbehältnisse entfällt bei Auslistung dieser Produkte. Das Pfand beruht auf der Verpackungsverordnung, die 1991 von Union und Liberalen beschlossen wurde.

15.11.02: Nachdem mehrere Einzelhändler erklärt haben, dass sie das Einwegpfand boykottieren werden, kündigten mehrere Umweltverbände - u.a. der Naturschutzbund Deutschland (NABU) - sowie Getränkegroßhandel und mittelständische Brauereien am 15.11.02 an, jeden Verstoß gegen die zum Januar 2003 in Kraft tretende Regelung des Einwegpfands anzuzeigen. Für die Betriebe werden dann bis zu 50 000 Euro je Verstoß fällig. 

24.9.02: Die Gegner des Dosenpfands haben in Hessen eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies am Dienstag die Klagen von vier ausländischen Mineralwasserabfüllern als unzulässig zurück. Zuvor hatten bereits 38 deutsche Unternehmen der Bier- und Verpackungsbranche nach einer mündlichen Verhandlung ihre Klagen gegen das Dosenpfand vor dem gleichen Gericht zurückgenommen.

23.9.02: Dänemark führt ein Dosenpfand nach deutschem Vorbild ein.

22.9.02: Mit dem Sieg der SPD und den GRÜNEN bei der Bundestagwahl und der Fortsetzung der rot-grünen Bundesregierung bleibt es beim Dosenpfand.

12.9.02: In ganzseitigen Anzeigen werfen Verbände der mittelständischen Getränkewirtschaft Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) Wortbruch vor und fordern ihn auf, sich nicht gegen das geplante Pflichtpfand auf Einweg-Getränkeverpackungen zu stellen. "Ein Stopp des Dosenpfands bedroht den Fortbestand Tausender mittelständischer Betriebe, 250.000 Arbeitsplätze hängen vom Fortbestand des Mehrwegsystems ab", hieß es in den Zeitungsanzeigen, u.a. in der BILD-Zeitung.

Noch am selben Tag lenkte CDU/CSU-Kanzlerkandidat Stoiber scheinbar ein: Im Falle eines Unions-Wahlsieges soll nun "bis zum 1. Dezember versucht werden, eine freiwillige Vereinbarung der Industrie zu erreichen." Nur wenn diese nicht zustande kommt, soll das Dosenpfand kommen. Der Entwurf zu einer "freiwilligen Vereinbarung" liegt allerdings schon in den Schubladen der Industrie: Statt der bisherigen prozentualen Mehrwegquote von 72%, deren Unterschreitung automatisch das Dosenpfand auslöste, soll es nach dem Willen der Getränkeindustrie eine freiwillige Vereinbarung geben, nach der nur die absolute Menge der in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränkemenge gleich bleiben soll. Das hört sich gut an, bedeutet aber, daß die Einwegverpackungen im Getränkesektor praktisch ungebremst weiter zunehmen würden. Da die verkauften Getränkemengen seit Jahren deutlich wachsen, könnte der gesamte Zuwachs der Getränkeverpackungen in Einwegverpackungen gehen. 

10.9.2002: Die Chaosstrategie des Einzelhandels hat einen Erfolg: Nachdem die Pfandgegner bei allen vorherigen Gerichten verloren, entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in 1. Instanz gegen das Dosenpfand, allerdings nur in den Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund wollen das Dosenpfand in der nächsten Instanz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durchfechten. Umweltministerin Bärbel Höhn hat beim Oberverwaltungsgericht Münster ebenso wie bereits Bundesumweltminister Jürgen Trittin Beschwerde eingelegt.

29.8.2002: Die CDU/CSU will im Falle eines Wahlsieges die vor ihr selbst 1991 und 1998 beschlossene Pfandpflicht für Dosen nicht in Kraft treten lassen. Das geht aus dem Sofortprogramm der Union vor.

7.8.2002: Karstadt und Aldi scheren aus der Sammelklage gegen das Einwegpfand aus. Aldi stellt sich auf das Pfand ein und will ab 1.1.2003 keine Getränkedosen mehr verkaufen.

3.7.2002: 7436 Händler- und Getränkehersteller haben vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Sammelklage gegen das von der Bundesregierung geplante Einwegpfand eingereicht. Gleichzeitig wurde beantragt, den Vollzug der Pfandpflicht bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen. Nach Angaben des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), der die Klage mitinitiierte, vertreten die Kläger mehr als 80 Prozent des deutschen Getränkemarktes. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik soll mit dieser Chaosstrategie mit 100 angestrengten Gerichtsverfahren in allen Bundesländern ein seit 11 Jahren beschlossenes Gesetzesvorhaben des Staates torpediert werden.

27.6.2002: Die Getränkehersteller sind mit ihrer Klage gegen das Dosenpfand endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Unternehmen hatten damit die Veröffentlichung der Getränkeverpackungsstatistik verhindern wollen. Damit steht der geplanten Einführung ab Januar 2003 nichts mehr im Wege.

20.3.2002: Das Bundeskabinett beschloß die Umsetzung der Verpackungsverordnung. Damit wird es ab 1.1.2003 ein Einwegpfand zunächst für Bier, Cola, Limo und Mineralwasser geben. 

22.2.2002: Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies in letzter Instanz genauso wie zuvor das  Berliner Verwaltungsgericht die Klagen von 16 Unternehmen der Getränkeindustrie (unter anderen die Bierbrauereien Karlsberg, Wernesgrüner, Bitburger und die Dortmunder Actien-Brauerei sowie die Handelsketten Rewe, Aldi und Plus) gegen das geplante Dosenpfand zurück. Die Unternehmen hatten damit die Veröffentlichung der Getränkeverpackungsstatistik verhindern bzw. verzögern wollen. Damit ist der Weg für das Dosenpfand frei.

Inzwischen liegt die Mehrwegquote bei Mineralwasser, Bier und Wein über mehrere Jahre unter der Referenzquote von 1991.

 


13.7.2001
: Mit knapper Mehrheit lehnte der Bundesrat die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegte Pfandverordnung ab. Damit bleibt automatisch die bereits 1991 von dem damaligen Bundesumweltminister Töpfer verabschiedete und 1998 von Bundesumweltministerin Merkel erneuerte Verpackungsverordnung in Kraft. Danach wird es ab Mitte 2002 ein Pfand von 25 Cent (50 Pfennig) auf Einwegverpackungen (Dosen, Glas- und Kunststoffflaschen) für diejenigen Getränke geben, bei denen die festgelegte Mehrwegquote seit mehreren Jahre unterschritten wird. Dies ist bisher bei Bier und Mineralwasser der Fall, in den nächsten Jahren vermutlich auch bei Wein. Auch bei Wein ist inzwischen nämlich die gesetzlich festgelegte Mehrwegquote unterschritten. Wegen statistischer Fehlertoleranzen will das Bundesumweltministerium Wein im nächsten Jahr noch von der Pfandpflicht ausnehmen. Die Tendenz geht jedoch auch bei Wein zu Einweg.

Kommentar: Vor der Bundesratsentscheidung wurde von verschiedenen Seiten die Anwendung der bestehenden Verpackungsverordnung als die denkbar schlechteste Alternative bezeichnet. Dies ist nicht der Fall. Der häufig genannte Nachteil, daß Erfrischungsgetränke (Cola, Fanta) vom Pfand ausgenommen sind, ist nicht so groß, da bei diesen in den letzten Jahren durch die Einführung der bepfandeten PET-Mehrwegflasche der Absatz in Mehrwegverpackungen stabilisiert wurde. Die Einbeziehung von Wein ist im Vergleich zu der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegten Verordnung positiv zu bewerten. Warum soll Wein in umweltfreundlichen Mehrwegflaschen einem Pfand unterliegen, Wein in umweltschädlichen Einwegflaschen dagegen nicht ?


18.Juni 2001:
  CDU/CSU und Teile der SPD für Planwirtschaft beim Dosenpfand 

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wollen bei der Abstimmung im Bundesrat am 13.7.2001 den Entwurf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ablehnen und stattdessen einen "Alternativ-Vorschlag" des bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf (CSU) unterstützen. Dieser will die Getränkehersteller verpflichten, eine Mindestmenge von 25 Milliarden Litern in Mehrwegflaschen anzubieten. Unterschreitet die Industrie diese Menge, soll sie eine Vertragsstrafe von 480 Millionen Mark zahlen müssen.

Dieser Vorschlag ist
   a) juristisch nicht haltbar. Es ist in einer Marktwirtschaft verfassungsrechtlich nicht möglich, der Wirtschaft eine Mindestproduktion vorzuschreiben und eine Vertragsstrafe bei Produktionsunterschreitung zu verhängen. Dies wäre nur in einer Planwirtschaft möglich.
   b) ökologisch unsinnig, da er den gesamten Zuwachs des Getränkemarktes in den Einwegbereich lenken würde und
   c) keinerlei Verringerung des Abfallproblems in der Landschaft bewirken würde.

Da er juristisch nicht praktikabel wäre, wäre damit der bisherige Schutz des Mehrwegsystems durch den Staat ausgehebelt. Alle Firmen, die bisher im Vertrauen auf die Verpackungsverordnung in Mehrwegsysteme investiert hatten, wären betrogen, zukünftige Investitionen in Mehrweg würden nicht mehr getätigt und Einwegsysteme würden den Markt dominieren.


Nach heftigem Streit in Politik und Wirtschaft hatten sich Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) Anfang Februar 2001 über ein Pflichtpfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen verständigt, das Bundeskabiett beschloss die Regelung am 2.5.2001. Danach sollen vom 1.Januar 2002 an   "ökologisch nachteilige'' Getränkeverpackungen mit einem generellen Pfand in Höhe von 25 Cent (etwa 50 Pfennig) belegt werden. Die Neuregelung soll für Getränkedosen sowie Einwegglas- und Kunststoff-Flaschen gelten. Ab einem Füllvolumen von 1,5 Litern steigt das Pfand auf 50 Cent.

Einwegverpackungen und Mehrwegquote   EWVerpack.gif (21560 Byte)

Von 1990 bis 1998 nahm der Absatz von Getränken in Einwegverpackungen um über 35% zu, der Anteil der Mehrweg-Flaschen ging immer weiter zurück, von 76 Prozent 1980 auf 70 Prozent 1998. Deshalb würde auch nach der derzeit geltenden Verpackungsverordnung noch in diesem Jahr ein Zwangspfand eingeführt. Dieses Pfand in Höhe von 0,50 DM würde alle Getränkebereiche betreffen, in denen der Mehrweganteil seit 1991 gesunken ist. Zurzeit sind das Bier und Mineralwasser, in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch Wein. Die beliebte Coladose dagegen wäre davon verschont geblieben. Trittins Novelle der Verpackungsverordnung hätte diese Ungleichbehandlung behoben: Unabhängig vom Inhalt wäre das Pflichtpfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen erhoben worden. Ausgenommen wären allerdings Flaschen für Wein, Schnaps, Schaum- oder Perlweine und Getränkekartons (Blockpackungen), letztere weil sie als "ökologisch neutral" bewertet werden.

Kaum war der Beschluß veröffentlicht, kündigte die Opposition wie üblich wieder "entschiedenen Widerstand" an. CDU und FDP nannten die Pläne "unsinnig" und sprachen von einem "riskanten Schnellschuss".

Was die Opposition "vergessen" hat: Das Dosenpfand wurde von ihr selbst vor zehn Jahren beschlossen. Die geplante Regelung gründet incl. der Pfandsätze auf der Verpackungsverordnung vom 12.10.1991, die von Angela Merkel 1998 bestätigt und novelliert wurde. Neben der CDU/CSU kämpften auch 2 Länderminister der SPD gegen das Dosenpfand: die rheinland-pfälzische Umweltministerin Klaudia Martini und der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Ernst Schwanhold. Beide beherbergen in ihren Ländern Dependancen des einzigen Weißblechproduzenten der Republik, Rasselstein Hoesch.

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In einer aktuellen Umfrage von SPIEGEL-Online, an der sich 8 400 Leser beteiligten, sprachen sich 76% dafür und nur 16% dagegen aus. In einer vom 9. bis 15.3.2001 unter 3015 repräsentativ ausgewählten Bundesbürgern durchgeführten EMNID-Meinungsumfrage befürworteten drei Viertel der Befragten (73,5 %) ein Einwegpfand, ein Viertel (24,1 %) sprach sich dagegen aus.

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Getränkepreise Einweg und Mehrweg     EWMWPreis.gif (14129 Byte)

Ökologisch ist ein Einwegpfand positiv zu bewerten. Es ist allerdings nur die zweitbeste Möglichkeit. Besser wäre eine Kombination von Pfand und Öko-Abgabe. Durch ein Pfand wird in Zukunft die weitere Vermüllung der Landschaft deutlich verringert. Durch eine Öko-Abgabe könnten zusätzlich Mehrwegsysteme gefördert und Einwegsysteme spürbar zurückgedrängt werden. Wie die Grafik "Getränkepreise Einweg-Mehrweg" zeigt, werden Getränke heute in Einwegbehältnissen billiger angeboten als in Mehrwegsystemen. Die Ursache sind die vom Handel bei Einweg eingesparten Handlingkosten. Die höheren Kosten für die Beseitigung von Einwegabfällen in der Umwelt werden dagegen von der Allgemeinheit getragen, nicht vom Handel und vom Konsumenten. Eine Abgabe hätte allerdings nur dann Sinn, wenn sie so hoch wäre, daß dadurch Einwegverpackungen teurer als Mehrwegverpackungen werden. Dazu müsste eine Abgabe z.B. mindestens 30 Pf/0,33-Liter-Dose betragen.

Das Bundesumweltministerium bemühte sich um eine sinnvollere Lösung. Diese wurde jedoch von der Wirtschaft und der Opposition verhindert. Seit über einem Jahr liefen Verhandlungen mit Industrie und Handel, um das nach der Verpackungsverordnung von 1991 drohende Zwangspfand durch eine bessere Lösung abzuwenden. Doch die Verhandlungen scheiterten im Juni 2000 am Widerstand des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Das geplante Zwangspfand wird allerdings durch die verursachten Rücknahmekosten ebenfalls zu einer wenn auch bescheidenen Verteuerung der Einwegverpackungen (Größenordnung 10-15 Pfennig/Liter) und damit auch zu einem leichten Rückgang der Einwegsysteme führen.

Ökologisch unsinnig sind allerdings die im Verordnungsentwurf des Umweltministeriums geplanten Ausnahmen von der Pfandpflicht. Dies wird damit begründet, daß es für Alkoholika keine sinnvollen Mehrwegsysteme gäbe und daß Blockpackungen in der Umweltbilanz nicht schlechter abschneiden als Mehrwegsysteme. Letzteres gilt jedoch nur, wenn sie recycelt werden. Würden sie von der Pfandpflicht ausgenommen, hätte sich der Markt der Einwegverpackungen bei kohlensäurefreien Getränken hin zu Blockpackungen verschoben und die Vermüllung der Landschaft mit Blockpackungen an Stelle von Flaschen zugenommen. Blockpackungen sind als Abfall in der Umwelt sehr beständig, da sie aus nicht verrottbaren Verbundmaterialien (Plastik- oder Alu-Folie mit Zellulose) bestehen. Durch die Einbeziehung der Blockpackungen in die Pfandpflicht wie in der alten Verpackungsverordnung kann dies leicht verhindert werden. Eine Pfandpflicht auch für Blockpackungen ist dabei genauso wenig eine Diskriminierung wie das seit Jahrzehnten flächendeckend bestehende Pfand für umweltfreundliche Mehrwegsysteme. Gleiches gilt für Alkoholika. Nach dem Verordnungsentwurf wäre Wein in Mehrwegflaschen mit einem Pfand belegt, Wein in Einwegflaschen dagegen nicht.

Unwissenschaftliche Argumentation der Dosenlobby

Ein Teil des politischen Streits geht darüber, wieviel die Einführung des Dosenpfands kosten wird. Während das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt die Kosten mit 265 Mio DM pro Jahr beziffern, spricht eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger im Auftrag der Lobbyorganisation "Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU)", einem Zusammenschluß von Getränkekonzernen, von 1,5 Mrd DM Kosten pro Jahr. Gleichzeitig behauptet diese Studie, daß ein Zwangspfand keine ökologische Lenkungswirkung habe und dem Mehrwegsystem schaden würde. Diese Argumentation ist jedoch in sich nicht schlüssig. Gerade wenn das Dosenpfand tatsächlich zu Kosten von 1,5 Mrd DM pro Jahr führen würde, würde dies Einwegverpackungen im Vergleich zu Mehrwegsystemen um 25 Pfennig pro Liter verteuern ! Dies würde eine deutliche Lenkungswirkung zugunsten von Mehrwegsystemen entfalten.

Wie der Fachpresse zu entnehmen ist, denken gerade Großmärkte und Discounter, aber auch kleinere Verkaufsstellen intensiv über eine Auslistung von Einweg nach, um der Annahmepflicht der Einwegverpackungen zu entgehen.

Die Lenkungswirkung eines Pfandes ist in Deutschland übrigens längst bewiesen. Die Vorläuferin der Verpackungsverordnung vom 20.12.1988 stoppte innerhalb kurzer Zeit den damaligen Trend zu Einweg-Kunststoffflaschen, übrigens mit einer identischen Pfandhöhe von DM 0,50 je PET-Verpackung.

TÜV-Studie zum Thema Littering

Ein ähnliches Beispiel, wie mit scheinbar "wissenschaftlichen" Studien manipuliert werden kann, ist die vom Rheinisch-Westfälischen TÜV im Auftrag der  "Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU)" durchgeführte Studie zum Abfall-Littering, der Verschmutzung der Landschaft durch Abfälle. Nach dieser häufig zitierten "Studie" machen Getränkeverpackungen angeblich nur 6 Prozent des Abfallproblems in der Landschaft aus. Die Schlußfolgerungen: Maßnahmen zur Eindämmung der Getränkeeinwegverpackungen könnten das Problem deshalb kaum verringern und seien unverhältnismässig und deshalb juristisch nicht zulässig, 94% des Abfall-Litterings seien damit nicht erfassbar.

Der TÜV hatte mit großem Aufwand an 590 Orten in allen Teilen des Bundesgebiets das Abfallproblem durch weggeworfenen Müll untersucht, dabei jedoch für diese Fragestellung eine unsinnige Methode angewandt:  Gemessen wurde vom TÜV die "sichtbare Oberfläche" der weggeworfenen Abfälle völlig ohne Berücksichtigung, wie dauerhaft die Abfälle sind.

So wurden vom TÜV (großflächige) Zeitungen, Papierabfälle, Kartons, Grün- und Gartenabfälle etc., die in der Landschaft in kurzer Zeit ohne Rückstände zu Kompost vergehen gleich bewertet wie z.B. Glasflaschen, Glassplitter aus Einwegflaschen oder Plastikflaschen, die noch nach Jahrtausenden in der Umwelt liegen werden. Und da nur die "sichtbare Oberfläche" gemessen wurde, fielen z.B. Papier- und Zeitungsabfälle wesentlich stärker ins Gewicht als Glas. Nach der TÜV-Studie wurde z.B. ein Quadratmeter Biomüll (zusammengekehrtes Laub oder Gras) mit 118 Getränkedosen oder ca. 105 Bierflaschen gleichgesetzt. So ließ sich der Anteil von Getränkeeinwegverpackungen im Interesse des Auftraggebers elegant kleinrechnen. Zuletzt verwendete die rheinland-pfälzische Umweltministerin Klaudia Martini (SPD) (inzwischen zur Werbe-Chefin des Opelkonzerns aufgestiegen) dieses Gefälligkeitsgutachten, um am 5.5.01 in einer AP-Meldung Bundesumweltminister Trittin "Augenwischerei" vorzuwerfen, da "Dosen und Flaschen nur 6% des Gesamtmülls in der Landschaft" ausmachten.

Von Umweltministerin Klaudia Martini stammt auch ein unsinniger Vorschlag als Alternative zum Einwegpfand: Neue Messgröße soll nach diesem Konzept nicht mehr eine prozentuale Mehrwegquote von 72% der verkauften Getränke wie in der Verpackungsverordnung sein, sondern ein absoluter Grenzwert von "jährlich 23 Milliarden Liter Getränke in ökologisch vorteilhaften Verpackungen", bei dessen Unterschreitung dann ein Einwegpfand in Kraft treten soll. Da der Getränkeabsatz seit Jahren aber um ca. 2,5% pro Jahr wächst, könnte damit in Zukunft der gesamte Zuwachs in den Einwegsektor gehen, ohne daß Maßnahmen ergriffen würden. Der Anteil von Mehrweg würde mit diesem Konzept immer weiter absinken. Ein ähnlicher Vorschlag wurde von der CDU-Landesregierung Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht. Danach soll der Grenzwert bei 21 Milliarden Litern in Mehrwegverpackungen liegen.

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Industrie und Handel lehnen die Pfandpflicht übrigens nicht geschlossen ab. Mit der Einführung des Zwangspfandes werde "Waffengleichheit zwischen Einweg und Mehrweg" hergestellt, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien und anderer Handels- und Umweltverbände. Ohne ein Zwangspfand drohe der Zusammenbruch des Mehrwegsystems. Dies würde 250.000 Arbeitsplätze gefährden.

Was bei der von der Opposition und Teilen der SPD favorisierten "Lösung" "weiter-so-wie-bisher" zu erwarten wäre, läßt ein Blick über den Atlantik erahnen: Der durchschnittliche US-Amerikaner greift heute 377 mal im Jahr zur Dose, ein Deutscher bisher nur 77 mal.


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