Kein neues Sommersmog-GesetzDas alte Sommersmoggesetz lief am 31. Dezember 1999 aus. Das war seit 1995 bekannt. Im März 1999 legte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deshalb einen Vorschlag zur Novellierung des Sommersmog-Gesetzes vor. Darin wird ein niedrigerer Auslösegrenzwert von 180 µg/m 3, eine gleichzeitige Wirksamkeit des Ozonalarms in allen südlichen bzw. nördlichen Bundesländern der Bundesrepublik, anstelle von Fahrverboten ein Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen und Maßnahmen im Bereich Lösemittel, Gartengeräte und gewerblicher Bereich bei Überschreiten der Auslöse-Grenzwerte vorgeschlagen.Im Herbst 1999 zog das Bundeskanzleramt das Verfahren jedoch an sich, ohne daß bis April 2000 weitere oder geänderte Vorschläge vorgelegt wurden. Inzwischen drängt die Zeit: Bereits im Mai können hohe, gesundheitschädigende Ozonkonzentrationen auftreten. Mitte April 2000 machten die GRÜNEN einen neuen Vorstoß: Zum Kampf gegen erhöhte Ozonkonzentrationen fordern die GRÜNEN kurz- und langfristige Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie und Gewerbe sowie für den Verbraucher. Nach ihren Vorstellungen soll die Bevölkerung unterrichtet werden, sobald der Ozonwert einen Acht-Stunden-Mittelwert von 120 µg/m 3 erreicht. Bei einem Mittelwert von 180 µg/m3 soll Smogalarm ausgelöst werden. Ist den Messungen zufolge damit zu rechnen, daß die Werte am nächsten Tag ebenso hoch bleiben, soll der Smogalarm vorsorglich auch für den nächsten Tag gelten. Für diesen Fall fordern die Grünen ein generelles Fahrverbot für nicht-schadstoffarme Fahrzeuge, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle anderen Fahrzeuge (100 km/h für Pkw und 60 km/h für LKWs auf Autobahnen und 80 km/h für PKW auf Landstraßen) und eine Beschränkung des Einsatzes von lösemittelhaltigen Stoffen.Nach Auskunft des SPD-Fraktionssprechers Mitte April 2000 könnte ein mit dem Kanzleramt gemeinsam ausgearbeiteter Entwurf Anfang Mai vorliegen. Falls die Verabschiedung einer neuen Sommersmogverordnung vor dem Sommer nicht mehr möglich ist, müssten die einzelnen Bundesländer eigenständige Smogregelungen anwenden. Dies wäre jedoch der denkbar schlechteste Weg: Sommersmog muß großflächig bekämpft werden. Kein einziges Bundesland hat bisher eine Regelung für einen Sommersmogalarm geplant. Ein Flickenteppich unterschiedlicher oder fehlender Regelungen in den einzelnen Bundesländern wäre noch schlechter als das alte Sommersmoggesetz. Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Sommersmoggesetz wird von Seiten der Bundesregierung behauptet, in Deutschland sei seit Jahren ein "abnehmender Trend bei den beobachteten Ozonspitzenkonzentrationen" erkennbar. Diese Aussage ist wissenschaftlich nicht haltbar. Sie beruht auf jeweils nur einem Maximalwert von allen Meßwerten aller Meßstationen eines Jahres (1 Wert von 3,5 Millionen Meßwerten). Eine gesicherte statistische Aussage läßt sich so nicht ableiten. Ein Trend läßt sich nur ermitteln, wenn alle Meßwerte (Jahresmittelwert) oder (noch relevanter) alle medizinisch kritischen Meßwerte oberhalb 120 µg/m3 für die Auswertung benutzt werden.Nachtrag 18.5.2000: Als "Alternative"
zu einem Sommersmoggesetz beschloß das Bundeskabinett, mittel- und langfristige
Maßnahmen gegen die Ozonbelastung anzukündigen: eine höhere Besteuerung von Autos ohne
Kat, abgasbezogene KFZ-Steuer für Motorräder, eine Emissionskomponente bei der geplanten
Schwerverkehrsabgabe, eine EU-weite Kerosinabgabe, eine emissionsbezogene Landegebühr
für den Flugverkehr sowie die Verbesserung der Saugrüssel an Tanksäulen. Zudem soll der
Ausstoß von Lösemitteln vermindert werden. Dazu will die Regierung eine entsprechende
EU-Richtlinie, die sie ohnehin umsetzen muß, "zügig" umsetzen. Ab wann die
neuen Regelungen gelten sollen, konnte Bundesumweltminister Trittin nicht sagen. Auf
EU-Ebene sollen niedrigere Abgaswerte für Motorräder, Rasenmäher und Kettensägen sowie
die Besteuerung des Flugbenzins angeregt werden. Auffällig ist, daß keine einzige der
angekündigten Maßnahmen Zahlen enthält (z.B. auf welchen Wert die KFZ-Steuer für PKW
ohne Kat erhöht werden soll) oder Angaben zum Zeitpunkt, ab wann die Maßnahmen gelten
sollen. Die meisten der jetzt im "Sofortprogramm der
Bundesregierung zur Verminderung der Ozonbelastung" angekündigten Maßnahmen
wurden schon früher angekündigt. Die einzige "kurzfristige" Maßnahme ist ein
"Ozon-Ticket" für Busse und Bahnen: Ab Ozonkonzentrationen von 180 µg/m3 sollen Erwachsene nur noch die Hälfte
und Kinder gar nichts zahlen. Von den Einnahmeausfällen der Verkehrsbetriebe will der
Bund nur die Hälfte übernehmen. Eingeführt werden soll dieses Ticket 2001. Es soll
jedoch nur für den öffentlichen Personennahverkehr, nicht jedoch für den Fernverkehr
der Deutschen Bahn gelten. Deshalb blieben gerade die Autobahnfahrten mit den höchsten
Stickoxidemissionen weitgehend unbeeinflusst. Die alte Bundesregierung hatte von 1995 bis 1999 zwar ein schlechtes, aber immerhin ein geltendes Sommersmoggesetz mit Fahrverboten für PKW ohne Katalysator. Obwohl es heute deutlich weniger Autos ohne jede Abgasreinigung gibt als im Jahr 1995 dürfen diese nun unter der rot-grünen Bundesregierung auch bei höchsten Ozonwerten fahren. Stattdessen werden ab 180 µg/m3 wieder die Kinder aufgefordert, nicht im Freien zu spielen. Wenn schon die rot-grüne Bundesregierung nicht den Mut zu einem besseren Ozongesetz hat, wäre die sinnvollste Minimalregelung die Wiederauflage des alten Ozongesetzes mit einer Herabsetzung des Auslösegrenzwertes für Sommersmog von 240 auf 180 µg/m3. Damit könnten die Ozonspitzenwerte >180 µg/m3 in den nächsten Jahren um immerhin ca. 10% reduziert werden. Alle 2 Jahre läßt die Bundesregierung eine Repräsentativ-Befragung zum Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Auf die Frage: "Im kommenden Sommer wird es vermutlich wieder das Problem geben, daß die gesundheitsschädigenden Werte des Ozons in der Luft ansteigen. Was sollte die Bundesregierung dagegen unternehmen?" sprach sich in der Befragung des Jahres 2000 eine deutliche Mehrheit für befristete Maßnahmen zur Emissionsreduktion während Ozonalarm aus. (Studie "Umweltbewusstsein in Deutschland 2000", Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Förderkennzeichen 299 11 132, Berlin 2000)Medizinische Wirkungen von Sommersmog Wirksamkeit von Sommersmogalarm Ozonperiode 2003 Seitenanfang |
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