UPI-Bericht 48Maßnahmen
gegen Sommersmog - Vorschläge zu einer Novellierung des Sommersmoggesetzes
Zusammenfassung
Sommer-Smog ist eine Mischung chemisch aggressiver Substanzen, von denen Ozon, die
dreiatomige Form des Sauerstoffs, die wichtigste ist. Neben Ozon besteht Sommer-Smog aus
Wasserstoffperoxid, Salpetersäure, Peroxyacetylnitrat und anderen
Peroxynitraten.
Ozon bildet sich in chemischen Kreislaufprozessen unter Einwirkung der UV-Strahlung der
Sonne aus Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Luftsauerstoff. Die Grafik
"Kreislaufreaktionen der Ozonbildung" zeigt stark vereinfacht die wichtigsten
Reaktionen, die zur Bildung von Ozon führen. |
Die Auswertung aller Ozonmeßwerte des Bundesgebietes aus
den Jahren 1990 - 1995 zeigt, daß zwischen den im Wochenverlauf schwankenden Emissionen
der Vorläufersubstanzen für Ozon (kein Berufsverkehr und keine LKW am Wochenende) und
den Ozonkonzentrationen signifikante Zusammenhänge bestehen:
Steigende Emissionen der Vorläufersubstanzen bewirken steigende Ozonkonzentrationen,
absinkende Emissionen reduzieren die Ozonbelastungen mit einer Zeitverzögerung von 1 bis
2 Tagen. Die Zusammenhänge sind dabei umso ausgeprägter, je höher die
Ozonkonzentrationen sind. Damit ist bewiesen, daß die in den letzten Jahren gestiegene
Sommersmogbelastung durch kurzfristige Reduktionen der Vorläufersubstanzen wirksam
verringert werden könnte.
Die Grafik "Ozonkonzentrationen über 120 µg/m3 im
Wochenverlauf" zeigt die durchschnittliche Überschreitungsdauer des VDI-Richtwertes
von 120 µg/m3 an den einzelnen Wochentagen im Durchschnitt der
6 Jahre von 1990 bis 1995. Durch die erhöhten Verkehrsemissionen an den Werktagen steigen
die Ozonwerte von Montag bis Samstag an. Die geringeren Emissionen am Wochenende bewirken
mit einer Zeitverzögerung von 1-2 Tagen einen signifikanten Rückgang der Ozonwerte. |
Sommersmoggesetz
Im Jahr 1995 verabschiedete die Bundesregierung das Sommersmoggesetz, das in Perioden
mit hoher Ozonbelastung durch Ausrufung eines Ozonalarms die Bevölkerung vor
gesundheitsschädlichen Ozonspitzenkonzentrationen schützen soll.
Zum ersten Mal wurde im Sommer 1998 in mehreren Bundesländern Ozonalarm ausgelöst, der
zu einem Fahrverbot für nicht-schadstoffarme Autos führte. Die Wirkungen des Ozonalarms
waren jedoch nicht meßbar, da der Ozonalarm durch zu hohe Grenzwertregelungen zu spät
ausgelöst und die Maßnahmen mit zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten versehen waren. Das
Ozongesetz war von Anfang an aus diesen Gründen der Kritik ausgesetzt.
Anfang 1999 legte der neue Bundesumweltminister Jürgen Trittin ein Diskussionspapier
zur Novellierung des Sommersmog-Gesetzes vor. Darin wird ein niedrigerer
Auslösegrenzwert von 180 µg/m3, eine gleichzeitige Wirksamkeit des Ozonalarms in allen
südlichen bzw. nördlichen Bundesländern der Bundesrepublik und neben Maßnahmen zur
Verringerung von Lösemittelemissionen ein Tempolimit auf Autobahnen und
Außerortsstraßen als emissionsmindernde Maßnahmen vorgeschlagen.
Ein zweiter Vorschlag zur Novellierung des Sommersmoggesetzes wurde von Greenpeace
vorgelegt. Darin werden, ähnlich wie in den früheren Wintersmogverordnungen, zwei
Alarmstufen vorgesehen: Alarmstufe 1 ab 120 µg/m3
mit einem Fahrvebot für konventionelle PKW und eine Alarmstufe 2 ab 180 µg/m3 mit einem Fahrvebot für alle PKW, die die
Euro-Abgas-Norm 2 nicht einhalten und für konventionelle LKW. Zusätzlich sind in beiden
Vorschlägen weitere Maßnahmen wie ein Verbot benzinbetriebener Gartengeräte, ein Verbot
der privaten Anwendung von Lösungsmitteln und Emissionsreduktionen im gewerblichen
Bereich enthalten.
Um diese Vorschläge zu bewerten, berechnete das UPI-Institut die Wirksamkeit des
bestehenden Sommersmoggesetzes und der beiden Novellierungsvorschläge anhand der
Meßwerte aller ca. 350 Ozonmeßstationen in der Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren
1990-1995. Die Ergebnisse zeigt die Grafik "Ozonalarm: Wirksamkeitsvergleich der
Konzepte" :
Während das bestehende Sommersmoggesetz aus dem Jahr 1995 die
Ozonspitzenkonzentrationen im Durchschnitt der Jahre lediglich um 0,015% - 0,017%
reduzieren kann, würde der Vorschlag des Bundesumweltministers, vor allem aufgrund des
niedrigeren Auslösegrenzwertes, zu einer Absenkung der Ozonspitzenwerte um 21-28%
führen. Im Vergleich dazu könnten mit dem Zweistufenkonzept von Greenpeace die
Ozonspitzenbelastungen um 51-72% verringert werden. Würde das Zweistufen-Konzept durch
ein Tempolimit ab der ersten Alarmstufe ergänzt werden, könnten die Ozonspitzenwerte um
55-78% verringert werden. |
Eine Revision des Ozongesetzes ist deshalb dringend
notwendig. Der von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in
einem Diskussionspapier vorgelegte Vorschlag für eine neue Sommersmogverordnung wäre
dazu prinzipiell geeignet. Er sollte jedoch ergänzt werden durch den von Greenpeace
vorgelegten Vorschlag einer Splittung der Maßnahmen in 2 Alarmstufen. Der Vorschlag von
Greenpeace stellt einen Kompromiß zwischen gesundheitlichen Erfordernissen und
ökonomischen Bedingungen dar. Er könnte die Ozonbelastung der Bevölkerung in der
Bundesrepublik Deutschland über 3 000 mal besser reduzieren als das Ozongesetz der
Bundesregierung. Trend der
Ozonbelastung
Die Sommersmogbelastung nahm in den letzten Jahren zu.
Die Auswertung der Ozonbelastung an südwestdeutschen Meßstationen ergibt im Durchschnitt
einen zunehmenden Trend (siehe nachfolgende Grafik "Ozonbelastung, Jahresmittelwerte
an südwestdeutschen Meßstationen"). |
Die nachfolgende Grafik "Ozonbelastung, Grenzwertüberschreitungen, Mittelwerte
an südwestdeutschen Meßstationen" zeigt die Überschreitungszeit des
VDI-Richtwertes für Ozon von 120 µg/m3 (identisch mit dem Schweizer Ozon-Grenzwert) an denselben Meßstellen. Die
dargestellte Stundenzahl gibt dabei an, wieviel Stunden in dem betreffenden Jahr die
Ozon-Konzentrationen im Durchschnitt der Meßstellen über dem Ozon-Richtwert von 120
µg/m3 lag. |
In den letzten Monaten wurde von Seiten der Bundesregierung behauptet, in Deutschland
sei seit Jahren ein "abnehmender Trend bei den beobachteten
Ozonspitzenkonzentrationen" erkennbar. Diese Aussage ist wissenschaftlich nicht
haltbar. Sie beruht auf jeweils nur einem Maximalwert von allen Meßwerten aller
Meßstationen eines Jahres (1 Wert von 3,5 Millionen Meßwerten). Eine gesicherte
statistische Aussage läßt sich so nicht ableiten. Ein Trend läßt sich nur ermitteln,
wenn alle Meßwerte (Jahresmittelwert) oder (noch relevanter) alle medizinisch kritischen
Meßwerte oberhalb 120 µg/m3
für die Auswertung benutzt werden, wie dies in obigen Grafiken geschehen ist. |
Inhalt UPI-Bericht 48 |
Seite |
Einleitung |
1 |
Bildung von Ozon |
2 |
Herkunft der Vorläufersubstanzen im Sommer |
2 |
Zusammensetzung des PKW-Bestandes |
6 |
Langfristiger Trend |
11 |
Sommersmog-Gesetz |
13 |
Reduktionsmöglichkeiten für Ozon |
14 |
Wirksamkeit des Sommersmog-Gesetzes von 1995 |
19 |
Reduktion der Vorläufersubstanzen |
23 |
Vorschlag des BMU für eine neue Sommersmogverordnung |
29 |
Bewertung des BMU-Vorschlags |
31 |
Langfristige Entwicklung: Prognose |
32 |
Vorläufersubstanzen |
32 |
UV-Strahlung |
33 |
Hochdruckwetterlagen |
37 |
Greenpeace-Vorschlag für ein neues Sommersmoggesetz |
38 |
Wirksamkeit des Greenpeace-Vorschlags |
41 |
Zusammenfassung und Schlußfolgerungen |
44 |
Tabellenverzeichnis |
46 |
Ozonperiode
2003
UPI-Berichte
Seitenanfang
| |
Nach oben UPI 89 Windenergie im Wald UPI 88 Windenergie im Wald UPI 85 CO2 Heidelberg UPI 79 Ökobilanz Elektroautos UPI 77 Fahrradunfälle UPI 48 Sommersmog-Alarm UPI 47 Todesfälle durch Ozon UPI 46 Gesundheitsabgaben UPI 45 PC-Programm WinMobil UPI 44 Krebs und Verkehr UPI 43 Gesundheit & Verkehr UPI 42 Folgen von Tempolimits UPI 41 Potentiale des Fahrrads UPI 40 Bodennahes Ozon UPI 38 Enge Hauptstraßen UPI 37 Autofreie Sonntage UPI 35 Auto-Prognose weltweit UPI 34 Öko-Bilanz ÖPNV HD UPI 33 CO2-Bilanz UPI 23 Scheinlösungen Verkehr UPI 21 Externe Kosten Verkehr UPI 15 Biosphäre UPI 9 Öko-Steuern
|